Allgemeine Geshäftsbedinungen der Veranstaltungen des Universum® Bremen


Im Folgenden können die Allgemeinen Geschäftsbedungungen für den Veranstaltungsbereich sowie die Veranstaltungen “Dinner im Dunkeln“‚ “Café im Dunkeln“ und “Science Dinner“ im Universum® Bremen eingesehen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Universum Managementges. mbH, als Betreiber des Universum Bremen,
für den Veranstaltungsbereich
Stand: 22.07.2008

 

1. Anwendungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungs-räumen zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Universums Bremen.

2. Catering

Der Veranstalter und die Teilnehmer der Veranstaltung dürfen keine Speisen oder Getränke zur Veranstaltungen mitbringen. Die Catering Leistungen werden im Science Center von der Hotel Betriebsgesellschaft Universum mbH, Restaurant Campus,  Wiener Strasse 2 A, 28359 Bremen erbracht. In der SchauBox werden die Catering Leistungen vom SCHWARZER WAGNER GmbH, EVENTS & GASTRONOMIE, Am Längengrad 8, 27568 Bremerhaven erbracht.
Sonstige Vereinbarungen nach Absprache mit der Universum Managementges. mbH.

3. Unterhaltungsleistungen

Die Universum Managementges. mbH vermittelt den Kontakt zu Musikbands, Diskjockeys, Künstlern und anderen Unterhaltern für die Veranstaltung. Es obliegt allein dem Veranstalter, einen Vertragsschluß mit diesen Personen herbeizuführen. Eine Haftung wird insoweit nicht durch die Universum Managementges. mbH übernommen.

4. Urheberpersönlichkeitsrecht und GEMA

Der Veranstalter ist verpflichtet, die von ihm beauftragten Künstler, Musikbands oder Diskjockeys, inklu-sive einer musikalischen Hintergrundbeschallung der GEMA zu melden, sowie die daraus resultierenden GEMA-Gebühren abzuführen. Die Universum Managementges. mbH wird Veranstaltungen, die einer entsprechenden Meldepflicht unterliegen, der GEMA anzeigen und dieser Anschrift des Veranstalters und Art der Veranstaltung mitteilen.

5. Vertragsschluss

Für die Veranstaltung legt die Universum Managementges. mbH dem Veranstalter ein Angebot vor, aus dem Zeit, Ort, Art und Inhalt, sowie der Preis der Veranstaltung hervorgehen. Innerhalb von zwei Wochen, ab dem Datum des Angebots, kann der Veranstalter dieses Angebot annehmen. Mit der schriftlichen Annahme des Angebots, die innerhalb der 2-Wochenfrist bei der Universum Managementges. mbH eingehen muss, kommt der Vertrag zustande.

6. Leistungen und Zahlung

Die Universum Managementges. mbH ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von der Uni-versum Managementges. mbH zugesagten Leistungen zu erbringen.

Der Veranstalter ist verpflichtet, den vereinbarten Preis in voller Höhe und innerhalb von 7 Tagen nach dem vertraglich festgelegten Ende der Veranstaltung zu zahlen.

Kommt der Veranstalter mit der Zahlung in Verzug, so ist die Universum Managementges. mbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

7. Untervermietung

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, sowie die Einladung zu Verkaufs- und Vorstellungsgesprächen oder ähnlichen Veranstaltungen, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der Universum Managementges. mbH, nicht gestattet. Die Universum Managementges. mbH ist nicht verpflichtet, die Zustimmung zur Untervermietung zu erteilen.

8. Änderung der Teilnehmerzahl

Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss schriftlich und spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbe-ginn erfolgen. Hierbei behält sich die Universum Managementges. mbH vor, eventuell anfallende Zusatzkosten für die Änderung zu erheben. Abrechnungsgrundlage bildet die angemeldete Teilnehmerzahl, auch wenn weniger Teilnehmer am Veranstaltungsabend erscheinen.

9. Eigentums- und Nutzungsrecht

Der Veranstalter erhält kein Eigentums- oder Nutzungsrecht an Bezeichnungen, Zeichen, Emblemen, Logos oder ähnlichem des Universum Bremen.

Der Veranstalter darf insbesondere das Logo vom Universum Bremen nicht zur Werbung im Rahmen der Veranstaltung oder in sonstiger Weise verwenden.

10. Rücktritt durch die Universum Managementges. mbH

Die Universum Managementges. mbH ist zum Rücktritt berechtigt, falls

- höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
- Die Universum Managementges. mbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, daß die Ver-anstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist;

Der Veranstalter hat im Fall des Rücktritts keinen Anspruch auf Schadenersatz oder sonstige Ansprü-che gegen die Universum Managementges. mbH.

11. Rücktritt des Veranstalters

Sagt der Veranstalter die Veranstaltung aus Gründen, die die Universum Managementges. mbH nicht zu vertreten hat, ab, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe der nachfolgend genannten Prozentpunkte vom vereinbarten Vertragspreis zu zahlen:

- Rücktritt bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn:   
10 Prozentpunkte
- Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn:   
40 Prozentpunkte
- Rücktritt bis zu 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn:   
60 Prozentpunkte
- Rücktritt innerhalb von 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn:  
100 Prozentpunkte

12. Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen

Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der Durchführung der Veranstaltung etwaige Sicherheitsbestim-mungen oder Auflagen des Technischen Überwachungsvereins oder anderer Behörden für die Durchführung der Veranstaltung oder die Einrichtung der Veranstaltungsräume einzuhalten bzw. für deren Einhaltung durch die Teilnehmer Sorge zu tragen. Die Universum Managementges. mbH ist berechtigt, die Veranstaltung nach Abmahnung abzubrechen und die Veranstaltungsräume räumen zu lassen, wenn Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet werden.

13. Haftung und Sorgfaltspflichten

Die Haftung der Universum Mangementges. mbH und ihrer Erfüllungsgehilfen für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht noch Leib oder Leben verletzt wurden oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer oder von ihm selbst verursacht werden.

Es obliegt dem Veranstalter, dafür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Die Universum Managementges. mbH kann vor der Durchführung von Veranstaltungen den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.

Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die Uni-versum Managementges. mbH ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind Aufstellung und Anbringung von Gegenständen nur mit vorheriger Genehmigung des technischen Verantwortlichen der Universum Managementges. mbH erlaubt.

Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Werden die Gegenstände nicht entfernt, kann die Universum Managementges. mbH die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Veranstalters vornehmen.

14. Sonstiges

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bremen, wenn der Veranstalter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Es gilt deutsches Recht.

Änderungen, Ergänzungen sowie eine Vereinbarung über die Auflösung eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vorangegangene mündliche oder schriftliche Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand sind mit dieser Vereinbarung außer Kraft gesetzt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das “Dinner im Dunkeln“‚ “Café im Dunkeln“ und “Science Dinner“ im Universum® Bremen
vertreten durch die Universum Managementges. mbH (UMG)
Stand: 22.07.08

 

1. Anwendungsbereich

1.1. Für Verträge mit der UMG gelten jeweils ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz "AGB" genannt) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung der UMG wirksam. Änderungen vorbehalten.

 

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1. Angebote auf diversen Webseiten sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von der UMG bestätigt wurden.

 

3. Widerrufungsrecht

3.1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen bis 14 Tagen vor dem stattfindenden Termin zu widerrufen. Erfolgt der Widerruf in weniger als 14 Tagen vorher und reserviert kein anderer Kunde die freigewordenen Plätze, so ist er verpflichtet, die unter Punkt 6.3. aufgeführte Zahlung zu leisten.

3.2. Der Widerruf kann schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger, z.B. per E-Mail erklärt werden. Der Widerruf ist an folgende Anschrift zu richten:

Universum Managementges. mbH, Wiener Str. 1a, 28359 Bremen
event(at)universum-bremen.de 
Tel.: +49 (0)4 21 – 33 46 152 /- 153
Fax: +49 (0)4 21 – 33 46 109

3.3. Durch den rechtzeitigen Widerruf ist der Kunde nicht mehr an den Vertrag mit der UMG gebunden.
Die UMG erstattet dem Kunden den schon gezahlten Preis innerhalb von 30 Tagen nach der Erklärung des Kunden zurück. Ebenfalls wird der Preis zurückgezahlt, sollte die Veranstaltung aufgrund zu geringer Nachfrage (es ist eine Mindestteilnehmerzahl von 24 Personen erforderlich) nicht stattfinden. Die UMG behält sich
bei zu geringer Nachfrage vor, Termine zu streichen und dem Kunden andere Termine anzubieten.

 

4. Preis

4.1. Es gilt der Preis und die Leistung, die zum Zeitpunkt der Bestellung, auf der Internetseite www.universum-bremen.de  dargestellt wurde. Der Preis versteht sich inklusive Service und Umsatzsteuer.

 

5. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

5.1. UMG akzeptiert als Zahlungsweisen das Lastschriftverfahren oder die Banküberweisung. Verursachte Zusatzkosten durch falsche Bankangaben oder Nichtdeckung des Kontos berechnet die UMG an den Kunden weiter.

5.2. Wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung mit der Zahlung in Verzug gerät (die Zahlung muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn getätigt worden sein), behält sich die UMG vor, die reservierten Plätze anderweitig vergeben zu können. Sollte dies nicht möglich sein, bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet.

 

6. Verlegung von Terminen / Rücktritt

6.1. Die UMG behält sich vor, bei zu geringer Nachfrage die Veranstaltungstermine zusammenzulegen.

6.2. Die UMG ist zum Rücktritt berechtigt, falls
- höhere Gewalt oder andere von der UMG nicht zu vertretene Umstände, die Erfüllung des Vertrags
  unmöglich machen;
- die UMG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen
  Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Universum Bremens in der Öffentlichkeit
  gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der UMG / des
  Universum Bremens zuzurechnen ist;
- die Veranstaltung aufgrund zu geringer Nachfrage nicht zustande kommen kann
  (Mindestteilnehmerzahl von 24 Personen je Veranstaltung) und auch eine Zusammenlegung
  mit anderen Veranstaltungen nicht möglich ist.

6.3. Tritt der Kunde von einer Veranstaltung zurück, aus Gründen, die die UMG nicht zu vertreten hat, ist er verpflichtet eine Entschädigung von folgenden Beträgen zu leisten:

1. Ab 2  Wochen vor Veranstaltungstermin   -   50 % des Verkaufspreises
2. Ab 1 Woche vor Veranstaltungstermin   -    75% des Verkaufspreises
3. Ab 2 Tage vor Veranstaltungstermin -  100% des Verkaufspreises

Kann die UMG die reservierten Plätze rechtzeitig an andere Kunden verkaufen, entfällt die Zahlung.

 

7. Catering

7.1. Der Kunde darf keine Speisen und Getränke zur Veranstaltung mitbringen. Die Cateringleistungen werden vom Restaurant Kubus, Wiener Straße 1a, 28359 Bremen erbracht. Sonstige Vereinbarungen nach Absprache mit der UMG. Vertragliche Beziehungen über die Cateringleistungen kommen nur zwischen dem Caterer und der UMG zustande.

 

8. Haftung und Sorgfaltspflichten

8.1. Die Haftung der Universum Mangementges. mbH und ihrer Erfüllungsgehilfen für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht noch Leib oder Leben verletzt wurden oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.

8.2. Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch ihn selbst verursacht werden.

 

9. Datenschutz und Geheimhaltung

9.1. Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben, bzw. an Banken zur Abrechnung.

9.2. Zum Zwecke der Kreditprüfung erteilen Neukunden der Universum Managementges. mbH die jederzeit widerrufliche Genehmigung, für einen insoweit erforderlichen Datenaustausch mit Auskunfteien.

 

10. Mitteilungen

10.1. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

10.2. In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

10.3. Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.

 

11. Anwendbares Recht

11.1. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

12. Sonstiges

12.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bremen. Wenn der Veranstalter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

12.2. Es gilt deutsches Recht.

12.3. Änderungen, Ergänzungen sowie eine Vereinbarung über die Auflösung des
Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vorangegangene mündliche oder schriftliche Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand sind mit dieser Vereinbarung außer Kraft gesetzt.

12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Bestimmung.


Universum Managementges. mbH
Geschäftsführer: Arne Dunker
Amtsgericht Bremen HRB 19225
Ust.-ID-Nr.: DE 206064576